Abmahnung: Impressumspflicht für Personenprofile auf Facebook?

Facebook-Unternehmensseiten brauchen ein Impressum. So weit nichts neues. Brauchen aber auch private Personenprofile auf Facebook ein Impressum? Antworten und einige Gedanken dazu gibt es in diesem Artikel.

Was ist passiert?

Egal in welcher Social Media Community eine Firma unterwegs ist, egal ob es sich um Facebook, Google+, Twitter, YouTube, LinkedIn, … handelt: Ein Impressum ist Pflicht. In einem aktuellen Fall wurde aber der Besitzer eines Personenprofils abgemahnt, da dieser kein Impressum hinterlegt hatte. Konkret geht es darum, dass mit dem privaten Account geschäftliche Angebote beworben wurden. Der Rechtsanwalt Jens Ferner schreibt über eine aktuelle Abmahnung in seinem Blog folgendes:

[…]dass ein Account (also keine Facebook-Seite) durch eine Firma angelegt wurde, wobei der Account keinen Hinweis darauf enthält, dass der Account als Gewerbetreibender geführt wird.

Zum besseren Verständnis ein Beispiel:

Uschi Meier (Name erfunden, Ähnlichkeiten mit echten Personen sind reiner Zufall) betreibt eine Änderungsschneiderei. Im November bietet sie einen Rabatt an. Auf diesen macht sie mit ihrem privaten Facebook Personenprofil aufmerksam – und bewirbt damit ihre Änderungsschneiderei. Und schwupps: Ohne Impressum, also einen Hinweis darauf, dass sie sich selbst bewirbt, ist das Schleichwerbung. Wie der aktuelle Fall beweist, ist hier eine Abmahnung möglich.

Anderes Beispiel: Du hast eine Band und postest mit deinem Personenprofil den nächsten Gig? Auch dann solltest du ein Impressum haben, wie Tomas Schwenke berichtet. Außerdem zeigt er, wo und wie das Impressum am besten eingebunden werden soll, nämlich im „Über dich“-Bereich mit einem Link zu deiner Impressumsseite. Was es dabei zu beachten gilt, sollte unbedingt im verlinkten Artikel nachgelesen werden!

Gedanken zu Social Media und Abmahnungen

Aber ab wann agiert man denn kommerziell? Ist es schon Schleichwerbung, wenn ich als Blogger meine Artikel über Social Media Kanäle verbreite? Auch wenn es sich um einen werbefreien, privaten Blog handelt? Eine Absicht wird ja immer verfolgt, nämlich seinen Beitrag zu verbreiten und eine gewisse Popularität zu erreichen. Es ist einfach schrecklich, dass man im Internet nichts machen kann, ohne gegen irgendwelche Gesetze zu verstoßen, die ein Normalsterblicher ohnehin nicht verstehen oder nachvollziehen kann. Sich im Internet 100% gesetzeskonform zu bewegen ist für einen durchschnittlichen Internetuser unmöglich.

Rechtsanwalt Christian Solmecke schrieb vergangenes Jahr, dass das typische Facebook-Profil eines Teenagers für einen Abmahnanwalt 10.000 – 15.000€ wert sein kann. Was soll man jetzt tun? Das muss jeder für sich beantworten. Fakt ist, dass man nur sicher ist, wenn man am besten gar nichts mehr teilt. Das wird die breite Masse natürlich nicht tun und fleißig weiter YouTube-Videos mit Musik posten, an denen sie keine Rechte haben. Und auch weiterhin wird es Headerbilder geben, die Stars zeigen wofür auch keine Rechte vorliegen. Es ist nicht möglich, dass jeder einzelne abgemahnt wird. Aber irgendjemand wird der nächste sein. Und das wiederum könnte jeder sein. Dessen sollte man sich bewusst sein, wenn man das nächste Mal etwas über Facebook oder Google+ teilt.

Was ist eure Meinung dazu? Schreibt es mir in die Kommentare!

Veröffentlicht von

Hi, mein Name ist Dominik und ich schreibe hier über meine Erfahrungen und Beobachtungen aus den Bereichen SEO, WordPress und Social Media. Wenn du dich mit mir verbinden möchtest, findest du mich auf Twitter, LinkedIn und Mastodon.

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